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Kündigung


Rechtsanwalt Andreas Ackenheil Anwalt | Arbeitsrecht | Mainz

Die Beendigungsgründe eines Arbeitsverhältnisses können vielgestaltig sein. So kann ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag,durch Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses oder durch Kündigung beendet werden. Die Kündigung kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden.
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger schriftlich zugegangen ist. Wird eine Kündigung unter Wahrung einer Kündigungsfrist ausgesprochen, wird sie erst zum Ablauf der Frist wirksam. Die Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung, auch ob die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten worden sind, sollte schnellstmöglich erfolgen, da kurze Fristen hinsichtlich der gerichtlichen Überprüfung (Kündigungsschutzklage) laufen. Bei der Kündigungsschutzklage wird durch das Arbeitsgericht festgestellt, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung aufgelöst wurde oder weiterhin fortbesteht. Sollte es dem Arbeitnehmer nicht mehr zuzumuten sein, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, so löst das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis durch Urteil auf und verurteilt den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung.

Rechtsanwalt Ackenheil Anwalt | Arbeitsrecht | Mainz hilft Ihnen bei Fragen zu Abmahnung und Kündigung.